Lehrgruppe Wasserretter
Die besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst machen es notwendig, dass die Angehörigen der Wasserrettung aufbauend auf dem Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Ausbildung zum Wasserretter ist die Voraussetzung für Fachausbildungen, wie z.B. Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer, etc..
Voraussetzungen
- Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
- Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
- aktives Mitglied in der Wasserwacht:
- Sanitätsdienstausbildung
- RK-Einführungsseminar
- DRSA Silber
Rahmenbedingungen
Die Ausbildung zum Wasserretter muss mindestens 24 Unterrichtsstunden umfassen, davon jeweils 12 Unterrichtsstunden Theorie und 12 Unterrichtsstunden Praxis, und sollte innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Außerdem sollten nicht mehr als 16 Personen an einem Lehrgang teilnehmen. Neben den Grundinhalten stehen auch zusätzliche Ausbildungsmodule, wie z.B. die Ausbildung im Wildwasser, zur Verfügung. Diese kommen gemäß den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zur Anwendung.
Ausbildungsinhalte
Theorie (12 UE)
- Funkunterweisung
- Einweisung Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung
- Einsatztaktik
- Thermische Schäden
- Tauch- und Ertrinkungsunfälle
- Retten mit dem Motorboot
- Notfalltraining Reanimation
- jeweils mit praktischen Übungseinheiten
Praxis (12 UE)
- HLW (Erwachsener, Kleinkind, Säugling) mit vorhergehender Übungssituation einer Erkrankung oder Verletzung
- Herauftauchen eines Beinaheertrunkenen mit anschließender Reanimation
- Durchführung einer kombinierten Rettung mit dem Motorboot (Patient im Wasser)
- Rettung und Versorgung an Land mit anschließendem Transport über den Wasserweg
- Retten und Versorgung eines Sporttauchers (mit vorangehendem Fallbeispiel)
- Knotenkunde und Übungen mit Rettungswurfsack (nach Unterweisung)
- Übung mit gebräuchlichen Rettungsgeräten (z.B. Spineboard)